öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der IHK zu Berlin für Film- und Medienwirtschaft Telefon 030-8314071 Fax 030-8315375 Email gundelachfilm@t-online.de

Dipl.Volkswirtin Renée Gundelach
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
der IHK zu Berlin
für Film- und Medienwirtschaft


Bewertung

  • von Urheberrechten

  • von Lizenzen

  • von geistigem Eigentum

  • von Honoraren

  • bei Streitfällen oder Erbe

Vergütung

  • ob branchenüblich und/oder angemessen

  • aus Lizenzverträgen

  • aus Werkverträgen

  • aus Dienstleistungsverträgen

  • nach § 32a oder § 36 UrhG für Gerichte

Bewertung

  • von Filmkalkulation

  • von Unternehmen

  • von Kinotechnik

  • von Fotos

  • in Schadens- oder Streitfällen

GUTACHTEN in der FILM- und MEDIENWIRTSCHAFT

Aus langjähriger Erfahrung in der Filmproduktion, in der ich als freie und beratende Produzentin über 150 Filme in allen Gewerken begleitete, entwickelte sich meine Spezialisierung auf Gutachten in der Film- und Medienwirtschaft.

Diese meine Expertise konnte ich in allen deutschen OLG-Bezirken ab 1989 in den Bereichen: Film, öffentlich-rechtliches und privates Fernsehen, Video, Internet, Multimedia, Imagefilm, Werbung, Marketing, Foto, Filmverleih und Vertrieb, nationale und internationale Koproduktion, Drehbuch, Untertitel, Synchronisation, Musical, Filmtechnik, Kopierwerk, Kino, DVD, Filmfinanzierung, Filmförderung, Filmversicherung, Kostenstände, Ausfallschäden bei Filmen und TV-Serien u. ä. einbringen, indem ich Gutachten für Gerichte oder Firmen erstellte, häufig auch ergänzende Gutachten zu vorliegenden Gutachten schrieb und/oder bestehende Gutachten überprüfte.

Eine private Beauftragung erfolgte überwiegend durch RA-Kanzleien, zur Begründung der Schriftsätze oder durch Medienplayer. In diesem Zusammenhang schrieb ich u.a. Gutachten zur Rendite von Multiplex-Kinos, zur Lizenzbewertung von Filmen (Barwert) und Filmarchiven und zur angemessenen Vergütung nach § 32a UrhG.

Auf internationaler Ebene habe ich eine renommierte britische Kanzlei vor dem International Court of Arbitration des International Chamber of Commerce (ICC Court) in Paris vertreten und ein Gutachten in Bezug auf internationale Finanzierung von Kinofilmen und branchenübliche Auslegung von Banken- und Versicherungsverträgen (sog. Shortfall Garantien) erstellt.

Ich kommuniziere in Englisch und Französisch.

Durch jahrzehntelange Tätigkeit bin ich auch spezialisiert auf die Bewertung von immateriellen Gütern – Filmwerke, visuelle Kunstwerke, Fotowerke, Design, Illustration, Fabel, Drehbuch, Lizenzen – in Schadensfällen, Schadensersatzverhandlungen und durch Lizenzanalogien. Ich verfüge über detaillierte Fachkenntnisse in den verschiedenen Sparten der Medienwirtschaft und deren Branchenüblichkeiten, den jeweiligen „Terms of Trade“.